Import-/Exportzölle

Freihandelsabkommen Schweiz

Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) – gegenwärtig über ein Netz von 30 Freihandelsabkommen mit 40 Partnern. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. Dennoch hat die Schweiz die Möglichkeit, Freihandelsabkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise im Fall Japans oder Chinas.

Was ist ein Freihandelsabkommen und welche Ziele werden damit verfolgt?

Die Freihandelsabkommen mit Partnern beinhalten Bestimmungen über den Warenverkehr, insbesondere den Abbau von Zöllen und anderer Handelsbeschränkungen sowie über den Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum.

Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten ein möglichst stabiler, hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu ausländischen Märkten verschafft werden. Im Rahmen der Stabilisierungspolitik des Bundesrates kommen aussenwirtschaftspolitischen Massnahmen zur weiteren Öffnung von Exportmärkten erhöhte Bedeutungen zu. (SECO, 2018)

(Straf)Zölle als Protektionismus

Der Zoll ist ein Mechanismus, um einen Wirtschaftszweig von äusseren Einflüssen zu schützen. Die Schweiz erhebt gemäss World Trade Organisation (WTO) Zölle von durchschnittlich 36,1% auf Agrarprodukte. Die Europäische Union (EU) liegt hier mit 10,7% deutlich tiefer.

Protektionismus umfasst nicht nur den Schutz gegen aussen, sondern auch die Subventionen, also die Unterstützung von Akteuren im Inland. Neben den Zöllen kann somit der eigene Wirtschaftsbereich von innen gestärkt werden. Ein ideales Beispiel ist die Milch. Angenommen der Milch-Markt zwischen der Schweiz und der EU wäre liberalisiert:  Auf die im Ausland produzierte Milch würde somit kein Zoll anfallen, was bedeuten würde, dass die Milch günstiger in die Schweiz importiert werden könnte. Dies wäre zwar für den Endkonsumenten von Vorteil, da der Preis tiefer wäre als derjenige der Schweizer Milch. Jedoch könnte der Milchbauer aufgrund des Preisdrucks seine eigene Ware nicht mehr verkaufen. Die Schweizer Milchbauer müssten zum Grossteil die Milchproduktion aufgeben.

Mercosur-Abkommen mit der Schweiz und EFTA-Staaten

Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten haben die Grundsatzeinigung über ein Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Ländern verkündet (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay). Das Abkommen enthält Zollsenkungen auf Industrie- und Agrargütern. Der  Bauernverband, der im Kontext der Trinkwasserinitiative in Sachen Umweltschutz in der Defensive ist, hat sein Umweltgewissen weiterentdeckt und kritisiert Brasiliens Präsidenten: er trete den Umweltschutz mit Füssen! Über 200 Pflanzenschutzmittel wären in Brasilien zugelassen, welche in der Schweiz und im übrigen Europa verboten sind. Von 500 Wirkstoffen, seien etwa 150 in der EU verboten.

Das von der EU mit dem Mercosur ausgehandelte Abkommen enthält kein generelles Einfuhrverbot von Lebensmitteln, die mithilfe von EU-verbotenen Pestiziden produziert wurden. Analoges gilt für das Abkommen EFTA-Mercosur. Doch auch ohne ein solches Abkommen importiert die Schweiz Lebensmittel, die mithilfe von hierzulande verbotenen Pestiziden produziert wurden. Entscheidend sei die Lebensmittelsicherheit, sagt der Bund. Das Schweizer Lebensmittelrecht gilt etwa bezüglich Pestizidrückständen für Importgüter ebenso wie für hiesige Produkte.